Düngen ja, aber ...

Zu viel Nitrat belastet das Grundwasser. Soweit – so unbestritten. Aber wie sehr ist die Landwirtschaft mit dem Ausbringen nitratreicher Düngemittel mitverantwortlich? Wo kann man weitere Hebel ansetzen? Und vor allem: Welche Messungen sind tatsächlich aussagekräftig? EU-Verordnungen und -Urteile und Deutschlands neue Düngeverordnung werden heftig diskutiert und werfen viele Fragen auf.

Deutschlands Landwirte bringen jährlich über 200 Milliarden Liter Gülle auf ihre Äcker. Falsch ausgebracht, kann dies zu einer Belastung für die Umwelt und das Grundwasser werden. Dass sie als alleinige Verursacher für die Nitratbelastung ausgemacht wurden, finden Deutschlands Bauern aber nicht fair. Sie bangen angesichts der neuen Vorgaben um ihre Ernteerträge und protestieren vielerorts gegen die Düngeverordnung. Auf der anderen Seite steht die Wasserwirtschaft, die vor allem die neuen Messmethoden in Zweifel zieht und von einem „künstlichen Wegrechnen der Problemstoffe“ spricht. Die EU macht ihrerseits weiter Druck auf die Gesetzgeber in Deutschland.

„Rote Gebiete“

Deutschland habe die EG-Nitratrichtlinie nicht ausreichend umgesetzt – das besagt ein EUGH-Urteil aus dem Jahr 2018. Deutschland reagierte mit einer neuen Düngeverordnung, die seit Mai 2020 in Kraft ist. Diese fordert von den Landwirten mehr Dokumentationsaufwand und die Einhaltung von Detailregeln. Die Ausweisung der sogenannten „Roten Gebiete“ nach § 13 DüV, in denen eine zu hohe Stickstoffbelastung des Grundwassers vorherrscht, ist ab 1. Januar diesen Jahres Pflicht. Bei der Neuausweisung wurde nun ein engmaschigeres Messnetz verwendet, die Bundesländer haben mit einer stärkeren Binnendifferenzierung nitratbelasteter Gebiete gearbeitet und eine größere Anzahl an Messstellen festgelegt. Das führte dazu, dass sich in vielen Bundesländern die Fläche der ausgewiesenen „roten Gebiete“ verringert hat. Für die Wasserwirtschaft entspricht dies einem „Wegrechnen“ der Nitratbelastung. Die EU-Kommission reagierte mit einer Rüge gegen die deutsche Düngeverordnung und droht mit Vertragsstrafen.

Neue Regelungen

Zentral und verpflichtend schreibt die Düngeverordnung eine Reduzierung von Düngemitteln in belasteten Gebieten vor. Außerdem gibt es Sperrfristen, also Zeiten, in denen die Ausbringung von Düngemitteln untersagt ist, ebenso hat man sie auf gefrorenem Boden verboten. Je nach Hanglage wurde auch der Abstand zu angrenzenden Gewässern ohne Düngung erhöht.

Die Länder müssen alle vier Jahre ihre roten Gebiete überprüfen und neu ausweisen, sodass 2024 die erste Überprüfung stattfindet. Außerdem muss Deutschland jährlich einen Monitoring-Bericht nach Brüssel schicken. Wann und ob überhaupt mit einer Einstellung des EU-Verfahrens gegen Deutschland gerechnet werden kann, bleibt jedoch offen.

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